BLOG 06/2023: Rentenversicherungspflicht im Gesundheitseinzelbusiness – „Nichts geht über eine gute Dokumentation“

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BLOG 06/2023: Rentenversicherungspflicht im Gesundheitseinzelbusiness – „Nichts geht über eine gute Dokumentation“

BLOG Serie: Rechtliche Themen im Personal Training

3 Beispiele, warum eine gute Dokumentation im Personal Training so wichtig ist und wie eine Business-Software bei rechtlichen Themen unterstützen kann?

Besteht Rentenversicherungspflicht für einen selbstständigen Personal Trainer?

Dieses Thema beschäftigt seit vielen Jahren die Berufsgruppe. Nach bestehenden Urteilen an Sozialgerichten kann man heute leider keine pauschale Aussage treffen, da es Urteile in beide Richtungen gibt.

Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, ein selbständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus.

Im Rahmen verschiedenster Klagen vor Sozialgerichten ist die Rentenversicherung davon ausgegangen, dass der Kläger eine lehrende und keine betreuende Tätigkeit ausgeübt habe und deshalb versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sei. Das Sozialgericht hat in vielen Fällen abschließend entschieden, dass der Kläger in diesem Zeitraum nicht rentenversicherungspflichtig war. Selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer [1]beschäftigen, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Argumentation und Begründung war eine Abgrenzung von Lehrer zu Berater nötig.

Das Bundessozialgericht verweist in vielen Fällen zur Abgrenzung darauf, dass eine Lehrtätigkeit wesentlich durch eine Wissensvermittlung für eine unbestimmte Vielzahl unbestimmter Anwendungssituationen geprägt ist, während der Schwerpunkt der Beratung auf der Eröffnung konkreter Handlungsmöglichkeiten zu einem bestimmten Anwendungszweck liegt. Während Lehrer eher generelles Wissen vermitteln, das die Lernenden aufnehmen und rezipieren sollen, gehen Berater regelmäßig auf individuelle Probleme ein. Im Personal Training erhält der Trainer i.d.R. einen Dienstleistungsauftrag ein spezielles Trainingsziel zu erreichen. Klassische Ziele können hier z.B. die Gewichtsreduktion, Verbesserung der allgemeinen Fitness oder die Schmerzreduktion sein. Die Ausbildungen der Fitness- und Gesundheitsdienstleister können sehr vielschichtig und unterschiedlich sein, so reichen sie vom Sportwissenschaftler, Krankengymnasten, Osteopathen bis hin zu verschiedensten Fort- und Weiterbildungen. Mit diesem Wissens- und Erfahrungsschatz werden die Klienten mit beratender Absicht, individuelle Ratschläge erhalten und kontinuierlich 1:1 betreut und bei der Durchführung von Fitnessübungen korrigiert. Ein Großteil der Trainer erstellt individuelle Trainingspläne die abgestimmt auf Stärken und Schwächen, dem jeweiligen Ziel, sowie den vorhandenen Problemen ausgerichtet sind und fortlaufend aktualisiert werden.

Bei der Tätigkeit als Personal Trainer stand in den überwiegenden Fällen ein Wissenstransfer für den Kunden nicht im Vordergrund. Aus gerichtlicher Sicht entspricht diese Situation weniger einem Einzelunterricht als vielmehr einer Einzelberatung.

Nun zur eingehenden Fragestellung, wie kann eine professionelle Business Software unterstützen? Bei einer Prüfung muss nachgewiesen werden, dass meine Dienstleistung eine individuell abgestimmte Betreuung bzw. Beratung des Klienten ist. Mit der Kombination aus der medo.check Business-Software für Personal Trainer und medo.coach Klienten-App ist ein solcher Nachweis, zurückblickend für mindestens vier Jahre, leicht zu führen. Der Nachweis des individuellen Trainingsziels wird über die erfasste Trainingsziel-Anamnese im Rahmen des Eingangs-Check-Ups erbracht. Die entsprechenden Dokumente lassen sich über das Dokumentenarchiv in der Kundenakte oder auch über den entsprechenden Verweis in der Betreuungshistorie auffinden. Das PDF ist schnell gespeichert oder gedruckt. Voraussetzung ist natürlich, dass die Trainingszielanamnese – normalerweise Bestandteil unserer Check-Up-Vorlagen – auch durchgeführt wurde. Ebenso sollten natürlich auch wechselnde Zielvorgaben im Rahmen von Re-Checks erfasst worden sein. Der dokumentierte Check-Up ist wiederum ein Nachweis für die Analyse von Stärken und Schwächen, auf deren Basis das Training individuell gestaltet wurde.

Auch im weiteren Verlauf der Kundenbeziehung lässt sich die individuelle Betreuung nachvollziehen, durch Re-Checks einerseits, aber andererseits auch durch archivierte Trainingspläne, die sowohl im Trainingskalender aufgeführt sind als auch im Dokumentenarchiv als PDF vorliegen.

Damit das reibungslos funktioniert, sollte man sich grundsätzlich angewöhnen, Trainingspläne am Ende der Laufzeit nicht zu editieren, sondern einen neuen Trainingsplan als Kopie des bestehenden anzulegen. Wer pro Kunde nur einen einzigen Trainings-Datensatz nutzt und diesen wieder und wieder mit einem aktuellen Datum versieht, der beraubt sich am Ende um die wichtige Trainings-Historie. Hier springt jedoch die medo.coach-App hilfreich zur Seite: Alle vom Klienten übermittelten Trainingsfeedbacks lassen sich im Trainingskalender der medo.check Software aufrufen, so dass die Trainingsinhalte rückwirkend ersichtlich werden. Eine weitere Unterstützung bilden die individuellen Einträge, die Trainer und Therapeuten in die Betreuungshistorie und die in der physio-reha-sport-Variante enthaltene Patientenkartei aufnehmen können. Wer sich hier die Mühe macht, Informationen, Wünsche und Erkenntnisse zeitnah festzuhalten, hat eine beinahe klinische Betreuungsdokumentation. Zu diesem Zweck können auch weitere Dokumente wie Befunde oder andere Dokumentationen zum sonstigen Dokumentenspeicher des Kunden hinzugefügt werden.

Ein letzter Baustein für diese alles andere als unwichtige Dokumentation ist der Erhalt des Datenbestands, entweder in Form von regelmäßig selbst erstellten Backups, oder durch eine fortlaufende Sicherung in der Cloud.

 

Fazit:

Wenn kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, ist es wichtig, dass man als Personal Trainer den Nachweis erbringen kann, dass die Coaching Tätigkeit eine individuelle auf den Kunden abgestimmte Beratung und Betreuung ist. Wer über seine tägliche Arbeit eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation vorlegen kann, hat gute Chancen auf eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht.

 

Autor
Tino Heidötting ist Gesundheitsexperte und seit über 22 Jahren
Inhaber und Geschäftsführer der Firma medo.check, dem Anbieter
für Softwarelösungen für Fitnessund Gesundheitsdienstleister  und der Lebensspielraum GmbH Anbieter von Gesundheits- BGM Diensteleistungen


[1] Eine gängige Möglichkeit, die Rentenversicherungspflicht hinter sich zu lassen, besteht darin, selbst in die Rolle des Arbeitgebers zu schlüpfen, auch wenn man eigentlich versicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist. Dazu genügt es bereits, einen Mitarbeiter mit einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – den sogenannten Minijobber – einzustellen.