BLOG 07/2023: Haftung – „Nichts geht über eine gute Dokumentation“

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BLOG 07/2023: Haftung – „Nichts geht über eine gute Dokumentation“

BLOG Serie: Rechtliche Themen im Personal Training

3 Beispiele, warum eine gute Dokumentation im Personal Training so wichtig ist und wie eine Business-Software bei rechtlichen Themen unterstützen kann?

Branchenkenner beobachten in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme von Haftungsansprüchen, im schlimmsten Fall Klagen, von Klienten/Kunden gegen ihre Fitnessdienstleister. Interessanter Weise sind genau die Maßnahmen, um in einem solchen Fall eine korrekte Betreuung zu belegen, gleichzeitig auch Maßnahmen, die dem Klienten vermitteln, dass er mit Sorgfalt und Fachwissen betreut wurde. Hier kann eine professionelle Business Software eine wichtige Rolle spielen.

Es gehört sicherlich zu den unangenehmen und vor allem unerwünschten Entwicklungen, wenn sich der allgemeine Fitness- und Gesundheitszustand eines Klienten eher verschlechtert, denn verbessert. Dabei ist es völlig gleich, ob das die direkte Folge eines besonderen Un- bzw. Vorfalls, eine kontinuierliche Entwicklung oder einfach eine Behauptung ist. Damit man als Trainer, oder allgemein gesprochen als Fitnessdienstleister, den hoffentlich zu Unrecht gestellten Haftungsansprüchen gegenüber gut aufgestellt ist, ist eine lückenlose Dokumentation ein wichtiges Element in der Gegenargumentation bzw. in der Verteidigung.

Dabei geht es nicht nur um die Dokumentation der Trainingsmaßnahmen, sondern auch um die Dokumentation einer seriösen und fachgerechten Anamnese. Sie liefert einerseits Informationen zur konkreten körperlichen Fitness oder auch spürbaren Einschränkungen, andererseits ist aber auch die Dokumentation von bereits bekannten, ggf. sogar als geheilt geltender Vorerkrankungen ein wichtiger Bestandteil. Ein Fitness-Checkup mit entsprechender Vorerkrankungs-Anamnese dokumentiert beides, insbesondere auch, welche Angaben zu bestehenden Einschränkungen der Klient gemacht hat. Auf dieser Basis lässt sich auch nachweisen, ob der Fitnessdienstleister rechtzeitig Kenntnis von nicht offensichtlichen Einschränkungen hatte.

Rahmenvereinbarungen / AGB zwischen Klienten und Fitnessdienstleistern, sollten die unverzichtbare Mitwirkungspflicht des Klienten festhalten. Ein allgemeiner, vielleicht aus dem Web kopierter Haftungsausschluss – viele Erklärungen können selbst bei oberflächlichem Lesen nur als unseriöse Ablehnung jeglicher Haftung verstanden werden – wird sich ziemlich sicher als unhaltbar und nicht gerichtsfest erweisen.

Sinnvoll ist es vielmehr, mit dem Klienten eine Vereinbarung zu treffen, die auf die eigenen Arbeitsweisen eingeht und somit individuell erstellt ist. Darüber hinaus ebenso individuell aufgelistet – beispielsweise als im Gespräch mit dem Klienten ausgearbeitete Zusatz-Notizen – individuelle Risiken des Probanden aufzählt. Wer ein solches Vorgespräch führt, hinterlässt beim Probanden gar nicht erst den Eindruck einer Laissez Faire-Mentalität, so dass buchstäblich keine Klagen kommen, auch wenn der Verlauf der Betreuung nicht so ist, wie von beiden Seiten erhofft. Es ist keine schlechte Idee, eine somit handschriftlich erweiterte Vorlage nicht nur vom Klienten unterschreiben zu lassen, sondern ihm diese auch im Gegenzug zuzuschicken. Damit kann der Trainierende selbst noch einmal reflektieren, ob nicht noch ein wichtiger Punkt seiner Vorgeschichte, vielleicht sogar eine zu dem Zeitpunkt schon vorhandene Sorge, unberücksichtigt geblieben ist.

Im Prinzip kann man sagen, dass eine solche Aufstellung vor dem Training nicht dafür sorgt, dass spätere Beschwerden oder gar Klagen schlechte Chancen haben. Man schafft vielmehr die Grundlage dafür, dass beim Kunden gar nicht erst das Gefühl von vernachlässigter Sorgfalt entsteht, was erst zur Klage führen würde. Dass man darüber hinaus Trainingserfolg nicht einklagen kann, dürfte beiden Seiten ohnehin bewusst sein.

Eine gut aufgestellte Software-Lösung wird dem Trainer auch immer für das Ziel „risikofreies Training“ zuarbeiten, indem ihm bei der Anamnese und gegebenenfalls aus Testungen heraus erfasste oder erkannte Einschränkungen bei der Trainingsplanung in Erinnerung gebracht werden. Eine seriöse Entscheidung, welche Übungen bei bekannten Einschränkungen sinnvoll bzw. auch gefahrlos trainiert werden können, kann aber stets nur der Trainer einschätzen. Nur er weiß, welches Risiko der Proband hat, durch nicht ganz korrekt durchgeführte Übungen entweder den Trainingserfolg zu gefährden oder auch unnötige Verletzungsrisiken einzugehen.

 

Fazit:

Eine gute Business Software sollte daher konfigurierbare Anamnesebögen und Vorlagen enthalten, um eine saubere Dokumentation über Einschränkungen und Vorerkrankungen nachweisen zu können. Im besten Fall gibt es eine integrierte Vorerkrankungserfassung, die auf eine umfangreiche Gesundheitsdatenbank zurückgreift.  Auch eine Medikamenteneinnahme sollte auf Basis der Roten Liste dokumentiert werden können. So werden Fehleingaben und Missverständnisse aufgrund einer falschen Schreibweise vermieden. Im Optimalfall gibt es einen Übungsfilter, der bei medizinischen Einschränkungen aktiv wird und Sportübungen, die aufgrund von Einschränkungen und Vorerkrankungen nicht empfehlenswert sind, mit einer roten Ampel kennzeichnet. Sollte sich ein Trainer mal rechtfertigen müssen, trägt diese Arbeitsweise samt automatischer Dokumentation sicherlich zur Entlastung bei. Selbstverständlich ist der Einsatz einer Business Software kein Freifahrtsschein für sämtliche Haftungsansprüche, wenn ich mal wirklich Mist baue. Jeder Gesundheitsdienstleister sollte für dieses WORST CASE SZENARIO eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

 

Autor
Tino Heidötting ist Gesundheitsexperte und seit über 22 Jahren
Inhaber und Geschäftsführer der Firma medo.check, dem Anbieter
für Softwarelösungen für Fitnessund Gesundheitsdienstleister  und der Lebensspielraum GmbH Anbieter von Gesundheits- BGM Diensteleistungen